Wusstest du, dass EU-Verordnungen mit Abstand die langweiligsten Gesetzestexte sind?
Woher ich das weiß?
Für die Recherchen zu diesem Artikel habe ich reihenweise Gesetzestexte und Gerichtsurteile gewälzt.
Vielleicht fragst du dich, ob ich zu viel Freizeit habe oder masochistisch veranlagt bin?
Aber das war nicht die (Haupt-)Motivation für meine juristische Safari.
Der Hauptgrund ist, dass ich dir ersparen möchte, dass dein Drohnen-Hobby noch teurer wird, als es ohnehin schon ist! ?
Wenn du nämlich mit der Drohne gegen Gesetze verstößt, dann kann es ganz schön teuer werden. Im schlimmsten Fall droht dir sogar eine Haftstrafe von bis zu 5 Jahren!
Willst du mit deiner Drohne auf der sicheren Seite bleiben?
Dann kannst du in diesem Artikel erfahren, …
- … für welche Drohnen es verboten ist über Wohngebieten zu fliegen.
- … was du beachten musst, wenn du mit einer Drohne über einem Wohngebiet fliegst.
- … was du oder deine Nachbarn gegen eine belästigende Drohne im Wohngebiet tun dürfen.
Wichtig: Ich bin kein Jurist!
Und trotz sorgfältiger Recherche hat dieser Artikel nicht den Anspruch eine Rechtsberatung darzustellen oder zu ersetzen. Auch für Vollständigkeit- und Richtigkeit können wir kein Gewähr übernehmen.
Darf ich mit der Drohne im Wohngebiet fliegen?
Die neue EU-Drohnenverordnung gilt seit dem 31. Dezember 2020. Trotzdem gelten weiterhin die Flugverbotszonen aus der deutschen Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO).
Hinweis des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur:
„Die Orte, an und über denen der Drohnenbetrieb [nach der LuftVO] verboten ist, gelten […] grundsätzlich weiterhin. Dazu gehören z.B. Krankenhäuser, Wohngrundstücke oder Naturschutzgebiete.“
Lass dich von dieser Formulierung nicht beunruhigen! In bestimmten Fällen darfst du trotzdem mit deiner Drohne im Wohngebiet fliegen.
Da sowohl die neue EU-Drohnenverordnung, als auch die LuftVO Regelungen zu Drohnenflügen über Wohngebieten beinhaltet, werde ich in diesem Artikel auf beide Gesetzestexte eingehen.

Gibt es ein Flugverbot für Drohnen über Wohngebieten?
Zusammengefasst: Ja, es gibt ein Flugverbot von Drohnenflügen über Wohngebieten.
Allerdings ist es nicht mit allen Drohnen generell verboten über Wohngebieten zu fliegen.
Drohnenflüge über Wohngebieten sind generell verboten:
- für Drohnen mit einer Startmasse von mehr als 250 g.
- für Drohnen die Foto-, Video-, Audio- oder Funkaufnahmen machen können.
- außer mit ausdrücklicher Zustimmung der Grundstückseigentümer.
Im Umkehrschluss sind Flüge mit Drohnen über Wohngebieten nur erlaubt, für:
- Drohnen mit einer Startmasse von 250 g oder weniger.
- Drohnen ohne Kameras, Mikrofone oder Funkaufnahmevorrichtungen.
- Drohnen mit einer Startmasse von mehr als 250 g und/oder mit Kameras, Mikrofonen oder Funkaufnahmevorrichtungen bei ausdrücklicher Zustimmung der Grundstückeigentümer.
Dieses Flugverbot ist in folgendem Paragraphen der Luftverkehrs-Ordnung festgelegt:
LuftVO, § 21b, Abs. 7: Verbotener Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen und Flugmodellen
„Der Betrieb von [Drohnen] ist verboten […] über Wohngrundstücken, wenn die Startmasse des Geräts mehr als 0,25 Kilogramm beträgt oder das Gerät oder seine Ausrüstung in der Lage sind, optische, akustische oder Funksignale zu empfangen, zu übertragen oder aufzuzeichnen, es sei denn, der durch den Betrieb über dem jeweiligen Wohngrundstück in seinen Rechten betroffene Eigentümer oder sonstige Nutzungsberechtigte hat dem Überflug ausdrücklich zugestimmt […]“
Welche Regeln gibt es für Drohnen über Wohngebieten nach der EU-Drohnenverordnung?
In der EU-Drohnenverordnung sind spezielle Bestimmungen für die unterschiedlichen Drohnenkategorien enthalten, die ebenfalls das Fliegen von Drohnen über Wohngebieten betreffen.
Abhängig von der Klasse, in der sich deine Drohne befindet, darfst du sie nur in bestimmten Abständen zu anderen Personen fliegen. In welche Klasse deine Drohne fällt, kannst du hier herausfinden.
Vorsicht!
Informiere dich auch, ob es nach der deutschen Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO) erlaubt oder verboten ist, mit deiner Drohne über einem Wohngebiet zu fliegen!
Drohnen der „offenen Kategorie“ über Wohngebieten fliegen
Klasse C0 (bzw. A1)
Gesetz: Mit einer Drohne der Klasse C0 (bzw. OPEN A1) darfst du über einzelnen Personen fliegen.
Unsere Einschätzung: Das Fliegen in Wohngebieten ist damit grundsätzlich unproblematisch.
Klasse C1 (bzw. A1)
Gesetz: Mit einer Drohne der Klasse C1 (bzw. OPEN A1) solltest du es vermeiden, über unbeteiligten Personen zu fliegen.
Unsere Einschätzung: Das Fliegen über Wohngebieten ist damit problematisch. Nur auf deinem eigenen Grundstück kannst du gewährleisten, nicht über Unbeteiligten zu fliegen.
Klasse C2 (bzw. A2)
Gesetz: Mit einer Drohne der Klasse C2 (bzw. OPEN A2) darfst du nur in der Nähe von Personen (mindestens 30 m Abstand) oder im Low-Speed Modus fliegen.
Unsere Einschätzung: Dieser Abstand ist über dicht besiedelten Wohngebieten nur schwer einzuhalten. Nur beim Fliegen über großen Grundstücken kannst du diesen Abstand einhalten.
Klasse C3 (bzw. A3)
Gesetz: Mit einer Drohne der Klasse C3 (bzw. OPEN A3) darfst du nur weit weg von Personen fliegen. Das bedeutet, du musst mindestens einen Abstand von150 m zu Wohngebieten, Gewerbe-, Industrie- oder Erholungsgebieten einhalten.
Unsere Einschätzung: Diesen Abstand kannst du nicht einhalten, wenn du deine Drohne in einem Wohngebiet fliegst.
Sind Drohnen mit Kamera über dem Wohngebiet erlaubt?
Willst du Drohnen mit Kameras über Wohngebieten fliegen, dann musst du auf die Regeln der LuftVO, der EU-Drohnenverordnung und auf Datenschutz- und Persönlichkeitsrechte achten.
Hier habe ich für dich eine kurze Übersicht zu Drohnen mit Kameras über Wohngebieten zusammengestellt…

Sind Drohnen mit Kamera nach LuftVO in Wohngebieten erlaubt?
Nach der LuftVO darfst du Drohnen mit Kamera nur in Wohngebieten fliegen, wenn…
- … du die ausdrückliche Zustimmung der Eigentümer (oder Nutzungsberechtigten) für einen Überflug ihres Grundstückes hast.
- … du über deinem eigenen Grundstück fliegst.
- … du die entsprechenden Abstände zu Personen einhältst.
- … du die Datenschutz- und Persönlichkeitsrechte von Bewohnern und Passanten nicht verletzt.
Darüber hinaus gelten für Drohnen mit Kameras per EU-Drohnenverordnung weitere Regeln…
Registrierungspflicht für Drohnen mit Kamera (EU-Drohnenverordnung)
Die EU-Drohnenverordnung sieht vor, dass du folgende Drohnen registrieren musst:
- Drohnen, die eine Startmasse von 250 g oder mehr haben.
- Drohnen, die eine Startmasse unter 250 g haben, aber mit einer Kamera oder einem anderen Sensor ausgestattet sind, der personenbezogene Daten erfassen kann (Mikrofon, Wärmebildkamera, oder ähnliches).
- Ausnahme: Drohnen, die laut EU-Spielzeugrichtlinie als Spielzeug gelten.
Hast du dich als Pilot einer Kamera-Drohne registriert, steht dem Fliegen über einem Wohngebiet grundsätzlich nichts mehr im Weg. Allerdings musst du während des Flugs auch darauf achten, die generellen Abstände einzuhalten und die Persönlichkeitsrechte deiner Nachbarn zu wahren.
Datenschutz & Persönlichkeitsrechte bei Fotos & Videoaufnahmen über Wohngebieten
Zusammengefasst verletzt du den Datenschutz mit einer Drohne, wenn du Aufnahmen von unbeteiligten Personen oder Grundstücken machst, speicherst oder weitergibst.
Es würde an dieser Stelle zu weit gehen, auf die Einzelheiten der Rechtssprechung einzugehen.
Allerdings solltest du beim Drohnenflug über einem Wohngebiet folgende Dinge beachten, um einen Nachbarschaftsstreit, ein Bußgeld oder sogar eine Anzeige zu vermeiden:
- Fliege deine Drohne nur über deinem eigenen Grundstück oder über Grundstücken, deren Besitzer dir eine klare Einverständnis zum Überfliegen mit der Drohne erteilt haben.
- Achte beim Fliegen von Drohnen mit Kamera (oder anderen Aufnahmesensoren) darauf, dass diese Aufnahmesensoren nur auf dein Grundstück und auf Personen gerichtet sind, die damit eindeutig einverstanden sind.
- Fertige keine Foto-, Video- oder Tonaufnahmen von unbeteiligten Personen oder fremden Grundstücken an.
- Stelle die mit deiner Drohne gemachten Aufnahmen nicht online, bevor du sicher bist, dass an keiner Stelle der Aufnahmen unbeteiligte Personen oder deren Grundstücke aufgenommen wurden.
Hier kannst du mehr zu Datenschutz-Regeln bie Drohnenflügen erfahren.
Welche Strafen gibt es für unerlaubte Drohnenflüge über Wohngebieten?
Für unerlaubte Drohnenflüge über Wohngebieten können hohe Bußgelder oder sogar Freiheitsstrafen verhängt werden. Die Höhe der Strafe hängt besonders davon ab, gegen welche Gesetze und Verordnungen verstoßen wurde.
- Bußgelder bei Verstoß gegen die EU-DrohnenverordnungVerstößt du gegen die EU-Drohnenverordnung, weil du deine Drohne zum Beispiel ohne erforderlichen Kenntnisnachweis fliegst oder eine Kameradrohne nicht registriert, dann musst du im schlimmsten Fall mit bis zu fünfstelligen Bußgeldern rechnen.
- Bußgelder bei Verstoß gegen die deutsche Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO)Bei Verstößen gegen die LuftVO gilt ähnliches wie bei Verstößen gegen die EU-Drohnenverordnung: Auch hier drohen dir teilweise sehr hohe Bußgelder, wenn du zum Beispiel unerlaubterweise über fremde Grundstücke oder Naturschutzgebiete fliegst.
- Bußgelder oder Freiheitsstrafen bei Verstoß gegen § 315 im Strafgesetzbuch (StGB)Dieser Paragraph regelt die Strafen für „gefährliche Eingriffe in den Bahn-, Schiffs- und Luftverkehr“. Gerätst du mit deiner Drohne in Kollisionskurs mit einem Flugzeug und gefährdest so den Luftverkehr, so sieht dieser Paragraph Freiheitsstrafen zwischen drei Monaten und fünf Jahren vor.
- Bußgelder oder Freiheitsstrafen bei Verletzungen von Privatsphäre und DatenschutzAuch auf das Verletzen von Privatsphäre und Datenschutz stehen in Deutschland teilweise hohe Strafen. Bei einer Anzeige durch einen Nachbarn drohen dir hohe Bußgelder oder sogar Freiheitsstrafen.Achte also unbedingt darauf, mit deiner Drohne keine fremden Grundstücke zu überfliegen und keine unerlaubten Foto-, Video- oder Tonaufnahmen deiner Nachbarn zu machen!
Eine belästigende Drohne über dem Wohngebiet: Was kann ich tun?
Hast du das Gefühl, dass eine Drohne dich auf deinem Grundstück filmt oder belästigt?
Suche am Besten das Gespräch mit dem Drohnenpiloten oder wende dich an die Polizei!
Nur so kannst du das Problem garantiert rechtssicher lösen. Sie können den Besitzer der Drohne ausfindig machen oder die Drohne im schlimmsten Fall abschießen.
Darf ich eine Drohne über meinem Grundstück abschießen?
Das Amtsgericht Riesa sprach am 24.04.2019 das Urteil in einem Fall, der richtungsweisend für die zukünftige Rechtssprechung im Zusammenhang mit Drohnen über fremden Grundstücken sein könnte.
Der Bewohner eines 980 qm großen Grundstücks, das von einer 3 m großen Hecke umgeben ist, wurde zwischen 15:00 und 19:00 Uhr von seiner Frau auf eine Drohne aufmerksam gemacht, die in nächster Nähe zu seinem Haus flog. Die gemeinsamen Kinder des Ehepaars waren zuvor bereits verängstigt vor der Drohne geflüchtet. Die Frau berichtete außerdem, dass die Drohne ihr in nächster Nähe gefolgt sei.
Als sie ihrem Mann von der Stalker-Drohne berichtete, die die gesamte Familie verängstigte, beschloss er, seine Familie und sein Grundstück vor dem unheimlichem Eindringling zu schützen. Aus der Garage des Hauses holte er ein Luftgewehr und schoss die Drohne kurzerhand aus der Luft.
Die 1.500 € teure Drohne fiel auf das Garagendach und erlitt einen Totalschaden. Der Besitzer der Drohne verklagte daraufhin den schießwütigen Nachbarn auf Schadensersatz.
Das Amtsgericht Riesa sprach den Nachbarn jedoch frei. Es begründete seine Entscheidung mit § 228 des BGB.
„Wer eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, um eine durch sie drohende Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht widerrechtlich, wenn die Beschädigung oder die Zerstörung zur Abwendung der Gefahr erforderlich ist und der Schaden nicht außer Verhältnis zu der Gefahr steht.“
Demnach ist eine Drohne, die über einem fremden Grundstück fliegt, eine ernstzunehmende Gefahr. Das rechtfertigt (nach Meinung des Gerichts) auch die Zerstörung und das Abschießen einer eindringenden Drohne über dem eigenen Grundstück.
Dieses Urteil sollte aber nicht deine Rechtfertigung dafür sein, die Drohne der Nachbarskinder das nächste mal abzuschießen, wenn sie aus Versehen über deine Grundstücksgrenze fliegt. Bevor du zu solchen Mitteln greifst, solltest du erst das Gespräch mit dem Drohnenpiloten suchen oder die Polizei einschalten.
Dieser Fall zeigt allerdings auf eindrückliche Weise wie wichtig es ist, beim eigenen Drohnenflug im Wohngebiet die Privatssphäre der anderen Bewohner zu respektieren!
FAQ: Besonderheiten und Einzelfälle bei Drohnenflügen über Wohngebieten
Darf ich eine Drohne mit über 250 g Startmasse im Wohngebiet fliegen?
Eine Drohne mit einer Startmasse von über 250 g darfst du nur im Wohngebiet fliegen, wenn…
… du die ausdrückliche Zustimmung der Eigentümer (oder Nutzungsberechtigten) für einen Überflug ihres Grundstückes hast.
… du über deinem eigenen Grundstück fliegst.
… du die vorgeschriebenen Abstände zu Personen (abhängig von der EU-Drohnenklasse) einhältst.
Wichtig: Alle Drohnen über 250 g Startmasse (außer Spielzeuge) sind durch die neue EU-Drohnenverordnung registrierungspflichtig!
Darf ich eine Drohne mit Kamera im Wohngebiet fliegen?
Eine Drohne mit Kamera darfst du nur im Wohngebiet fliegen, wenn…
… du die ausdrückliche Zustimmung der Eigentümer (oder Nutzungsberechtigten) für einen Überflug ihres Grundstückes hast.
… du über deinem eigenen Grundstück fliegst.
… du die entsprechenden Abstände zu Personen einhältst.
… du die Datenschutz- und Persönlichkeitsrechte von Bewohnern und Passanten achtest.
Wichtig: Alle Drohnen mit Kamera (außer Spielzeuge) sind durch die neue EU-Drohnenverordnung registrierungspflichtig!
Darf ich eine Drohne nachts im Wohngebiet fliegen?
Ja, wenn deine Drohne die übrigen Vorraussetzungen für Flüge über Wohngebieten erfüllt, dann darfst Du deine Drohne auch nachts fliegen.
Wichtig: Deine Drohne muss nachts mit einem grünen Blinklicht ausgestattet sein! Das Luftfahrt Bundesamt empfiehlt darüber hinaus auch Positionslichter.
Darf ich eine Drohne über meinem eigenen Grundstück im Wohngebiet fliegen?
Ja, über Deinem eigenen Grundstück darfst du eine Drohne im Wohngebiet fliegen lassen.
Beachte jedoch trotzdem:
1. Die Regeln der EU-Drohnenverordnung in denen einzuhaltende Abstände zu anderen Personen festgelegt sind.
2. Die Datenschutz- und Persönlichkeitsrechte von Anwohnern und Passanten zu wahren (siehe).
Darf ich eine Drohne über öffentlichen Straßen im Wohngebiet fliegen?
Dafür solltest Du dir am Besten eine Erlaubnis des zuständigen Ordnungsamtes einholen.
Wie unterscheidet sich die Rechtslage in Deutschland, Österreich und der Schweiz?
In Deutschland und Österreich gillt seit dem 31. Dezember 2020 die neue EU-Drohnenverordnung.
Auch die Schweiz richtet sich bei der nationalen Gesetzgebung zu Drohnen nach der EU-Drohnenverordnung.
Prüfe am Besten selbst, ob entsprechende Gesetze bereits verabschiedet wurden.
Hältst du dich an die Vorgaben der EU-Drohnenverordnung, dann solltest du jedoch auf der sicheren Seite sein!
Gibt es besondere Regeln für gewerbliche Drohnenflüge über Wohngebieten?
Wende dich in solchen Fällen am Besten an dein zuständiges Ordnungsamt. Das Ordnungsamt kann dir im Einzelfall Erlaubnisse und Ausnahmen erteilen, damit du deine Drohne zu gewerblichen Zwecken im Wohngebiet fliegen kannst.
Unter gewerbliche Zwecke würde zum Beispiel eine tomografische Vermessung mit einer Wärmebildkamera-Drohne fallen, die du gegen Bezahlung vornimmst.
Was ist bei Nachtflügen über Wohngebieten zu beachten?
Die gute Nachricht: Durch die neuen Regelungen der EU-Drohnenverordnung sind Nachtflüge mit Drohnen nicht mehr generell verboten oder genehmigungspflichtig!
Das Luftfahrt Bundesamt schreibt vor, dass deine Drohne mit einem grünen Blinklicht ausgestattet sein muss, um nachts fliegen zu dürfen.
Wie am Tag darfst du deine Drohne auch bei Nacht nur in direktem Sichtkontakt fliegen. Außerdem werden zusätzliche Positionslichter empfohlen.
In welcher Höhe darf ich mit der Drohne über Wohngebiete fliegen?
Die in der EU-Drohnenverordnung festgelegte maximale Flughöhe von 120 m gilt auch über Wohngebieten!
Hallo.
Gibt es eine Mindestflughöhe, ab der ein Überflug über Wohngrundstücke ohne Probleme möglich ist? Also zB 100 m, so dass Persönlichkeitsrechte kaum greifen können, weil niemand mehr zu identifizieren ist?
Also zB um Panorama-Aufnahmen aus hoher Höhe zu machen?
Hallo Til,
per Gesetz gibt es keine Flughöhe, ab der das Überfliegen fremder Grundstücke erlaubt ist.
Du hast zwar recht damit, dass aus größeren Höhen wohl ein kleinerer Eingriff in die Persönlichkeitsrechte dritter Personen besteht, allerdings macht diese Tatsache rechtlich keinen Unterschied. Erst ein Richter würde hier vielleicht eine Abwägung treffen und eine mildere Strafe anwenden. – Darauf würde ich aber nicht spekulieren … 😉
Ich hoffe, dass diese Antwort dir weiterhelfen konnte!
Viele Grüße
Jan
ich glaube Sie haben Wohngebiet mit Wohngrundstück verwechselt. das Gesetz bezieht sich auf Wohngrundstücke nicht auf Wohngebiete.
Hallo Wolfgang,
für „Wohngebiete“ gibt es keine speziellen Gesetze. Da Wohngebiete aber immer aus mehreren Wohngrundstücken bestehen, gilt das erwähnte Gesetz auch dort.
Viele Grüße
Jan
Hinweis:
Mit der Genehmigung der Bezirksregierung kann eine 2jährige oder Projektbezogene Genehmigung zum Flug über Wohnhäuser und Wohngebiete ausgestellt werden, wenn das Einholen der Genehmigungen zu unrealistisch ist und z.B. ein gewerblicher / kommerzieller Hintergrund besteht. Wäre vielleicht auch noch interessant für den Ein oder Anderen Nutzer.
Viele Grüße
Hallo Rob,
vielen Dank für den Hinweis! Das ist sicherlich spannend für Piloten, die zum Beispiel mit Grundstücksvermessungen oder Immobilienfotografien Geld verdienen wollen.
Viele Grüße
Jan